Allgemeine Fragen

Wer bezahlt die Hebammenleistungen?

Ich bin Vertragspartnerin der Krankenkassen. Diese übernehmen die Kosten für sämtliche Hebammenleistungen. Hebammenleistungen sind Beratung in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfe  bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Rückbildungsgymnastik.

Die Kosten für die Rufbereitschaft werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

 

Über welche medizinische Maßnahmen beim Umgang mit dem neugeborenen Kind sollte ich mir im Vorwege Gedanken machen?

Augenprophylaxe

Es wird noch immer eine aus dem letzten Jahrhundert stammende „Schutzmassnahme“ durchgeführt, mit der man eine Schmierinfektion des kindlichen Auges bei der Passage einer mit bestimmten Erregern besiedelten Scheide zu verhindern hofft. Es handelt sich dabei um eine Geschlechtskrankheit, die Gonorrhoe (Tripper), deren Erreger im Auge des Kindes schwere Infektionen auslösen können. Durch Einträufeln einer Silbernitratlösung würden solche Bakterien abgetötet.

Die medizinische Fachwelt ist derzeit uneins über den tatsächlichen Wert dieser Maßnahme, die ihrerseits beim Neugeborenen eine Bindehautreizung auslösen kann und abgesehen davon im Auge einen brennenden Schmerz verursacht.

Ich schließe mich ausdrücklich den Kritikern dieser Methode an, denn Gonorrhoe ist heute eher selten und wird in aller Regel vom erkrankten Paar mit ihren heftigen Beschwerden bemerkt.

Alle anderen Keime sind (mit Ausnahme der wahrscheinlich bei Ihnen schon getesteten Chlamydien, gegen die diese Prophylaxe ineffektiv ist) für das kindliche Auge unschädlich.

Bei starken Unsicherheiten kann ein klärender Abstrich durchgeführt werden.

 

Vitamin K Prophylaxe

Durch die Gabe dieses Vitamins sollen sehr selten vorkommende Hirnblutungen beim Kind vermieden werden.

Das Präparat wird als Tropfen in den ersten Stunden nach der Geburt von der Hebamme bei der U1 verabreicht, bei der U2 und bei der U3 vom Kinderarzt.

Nachteile dieser Art der Anwendung sind bis zum heutigem Zeitpunkt nicht bekannt. Sollten sie unsicher sein, ob Sie diese Maßnahme möchten, empfehle ich Ihnen Gespräche mit Ihrem Kinderarzt.

Kann ich mein Baby verwöhnen?

Nein, und nochmals nein. 

Viele Eltern sind überwältigt von der Bedürftigkeit des Neugebornen. Das Baby braucht Ihren Hautkontakt, Ihre Stimme, Ihren Geruch und Bewegung, um sich zu regulieren und sich zu beruhigen. Es bedeutet Stress für das Baby, sich mit der Schwerkraft, dem Hunger, der Einsamkeit, der Kälte und der Verdauung auseinander zu setzen. Das Baby versteht erst einmal nur die Sprache der Sinne. Erfüllen Sie die berechtigten Bedürfnisse des Babys, entsteht das Vertrauen, welches es für eine gesunde Entwicklung braucht.